FAQ · Kosten & Förderung

Kosten, Steuern und Förderung: die häufigsten Fragen.

Was eine Anlage kostet, welche Steuern wegfallen und welche Zuschüsse es im Herbst 2026 tatsächlich gibt. Stand: 28. September 2026.

Kosten
Was kostet eine Photovoltaikanlage für ein Einfamilienhaus?

Für eine typische Anlage mit 10 kWp rechnen Sie 2026 mit rund 12.000 bis 17.500 Euro ohne Speicher und 17.000 bis 24.000 Euro mit 10-kWh-Speicher, jeweils schlüsselfertig. Was den Preis nach oben treibt, etwa ein alter Zählerschrank oder ein langer Kabelweg, steht in unserem Ratgeber Photovoltaik Kosten 2026.

Bekomme ich einen Festpreis?

Ja. Nach dem Termin vor Ort bekommen Sie ein schriftliches Angebot zum Festpreis. Ein nötiger Umbau am Zählerschrank steht darin, nicht erst auf der Schlussrechnung.

Zahle ich Mehrwertsteuer auf die Anlage?

Auf Module, Wechselrichter und Speicher samt Montage nicht. Für Anlagen auf oder an Wohngebäuden gilt seit 2023 der Nullsteuersatz (§ 12 Abs. 3 UStG). Bis 30 kWp wird ohne weiteren Nachweis angenommen, dass die Voraussetzungen erfüllt sind. Wallbox und Wärmepumpe fallen nicht darunter, hier sind 19 % fällig.

Kann ich die Anlage finanzieren?

Die KfW finanziert Photovoltaik und Speicher über das Programm 270 „Erneuerbare Energien – Standard“, auch für Privatpersonen: bis zu 100 % der Kosten, Laufzeit bis 30 Jahre, bis zu fünf tilgungsfreie Jahre. Der Zins hängt von Ihrer Bonität ab, den Kredit beantragen Sie über Ihre Hausbank. In Bremen bietet die Bremer Aufbau-Bank zusätzlich ein eigenes Darlehen für Solaranlagen an.

Einspeisung & Steuern
Wie hoch ist die Einspeisevergütung im Moment?

Für Anlagen bis 10 kWp, die zwischen dem 1. August 2026 und dem 31. Januar 2027 in Betrieb gehen, zahlt der Netzbetreiber 7,70 Cent je Kilowattstunde bei Teileinspeisung und 12,22 Cent bei Volleinspeisung. Für den Anteil zwischen 10 und 40 kWp sind es 6,66 bzw. 10,24 Cent. Der Satz vom Tag der Inbetriebnahme gilt 20 Jahre lang.

Stimmt es, dass die Einspeisevergütung 2027 wegfällt?

Das ist geplant, aber noch nicht beschlossen. Das Bundeskabinett hat am 29. Juli 2026 einen Entwurf für ein neues EEG verabschiedet. Danach sollen kleine Neuanlagen ab dem 1. Januar 2027 keine feste Vergütung über 20 Jahre mehr bekommen, sondern nur noch eine befristete Übergangszahlung. Wer bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb geht, behält die bisherigen Sätze. Bundestag, Bundesrat und EU-Kommission müssen noch zustimmen (Stand 28.09.2026). Bedenken Sie: Zwischen Auftrag und Inbetriebnahme liegen meist sechs bis zwölf Wochen.

Muss ich die Einnahmen aus der Anlage versteuern?

In aller Regel nicht. Einnahmen aus Anlagen bis 30 kWp je Wohneinheit sind einkommensteuerfrei, insgesamt bis 100 kWp je Person (§ 3 Nr. 72 EStG). Wer nur eine solche Anlage betreibt und die Kleinunternehmerregelung nutzt, muss sie laut Finanzverwaltung auch nicht beim Finanzamt anmelden. Haben Sie schon ein Gewerbe oder eine andere selbstständige Tätigkeit, klären Sie das bitte mit Ihrem Steuerbüro.

Was bedeutet das Solarspitzengesetz für meine Vergütung?

Für Anlagen, die seit dem 25. Februar 2025 in Betrieb gegangen sind, gilt: Solange kein Smart Meter mit Steuerbox eingebaut ist, dürfen höchstens 60 % der Modulleistung ins Netz. In Stunden mit negativen Börsenpreisen entfällt die Vergütung. Bei kleinen Anlagen greift das erst, wenn ein Smart Meter eingebaut ist. Die ausgefallenen Stunden werden am Ende des Vergütungszeitraums angehängt. Wer mittags selbst verbraucht oder einen Speicher lädt, merkt von der 60-%-Grenze wenig.

Zuschüsse
Gibt es Zuschüsse für Photovoltaik und Speicher?

Vom Bund nicht. Die Förderung steckt in Nullsteuersatz, Steuerbefreiung und Einspeisevergütung. Regional sieht es in unserem Gebiet so aus: Bremen zahlt keine Zuschüsse, bietet aber ein Darlehen der Bremer Aufbau-Bank. Die Speicherförderung in Niedersachsen ist seit 2021 ausgelaufen. In Hannover, Hemmingen, Laatzen, Langenhagen, Ronnenberg und Seelze zahlt proKlima 100 Euro je kWp, wenn das Dach voll belegt wird, höchstens 2.000 Euro. Hamburg fördert Photovoltaik nur in Verbindung mit einem Gründach.

Wie viel Förderung gibt es für eine Wärmepumpe?

Über die KfW (Programm 458) seit dem 21. Juli 2026: 30 % Grundförderung, dazu 16 % Klimageschwindigkeitsbonus für selbstnutzende Eigentümer, die eine alte fossile Heizung ersetzen, und ein Einkommensbonus von 10 bis 40 %. Insgesamt sind bis zu 70 % möglich, bei niedrigem Haushaltseinkommen bis zu 80 %. Förderfähig sind höchstens 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, der Zuschuss liegt also bei maximal 22.400 Euro. Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden. Ab Februar 2027 sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte.

Wird eine Wallbox gefördert?

Für Einfamilienhäuser gibt es derzeit keine bundesweite Förderung, die früheren KfW-Programme sind beendet. Seit April 2026 fördert das Bundesverkehrsministerium aber Ladepunkte in Mehrparteienhäusern: bis zu 1.500 Euro je Stellplatz mit Wallbox, beantragen können Eigentümergemeinschaften, Vermieter und kleine Unternehmen. Anträge sind bis zum 10. November 2026 möglich.

Helfen Sie mir bei den Anträgen?

Wir sagen Ihnen im Beratungsgespräch, welche Programme für Ihre Adresse in Frage kommen, und liefern die technischen Angaben für den Antrag. Mehr dazu im Ratgeber Förderung 2026.

Was kostet Ihre Anlage?

Wir rechnen Ihr Dach durch, mit ehrlichen Zahlen und allen Fördermöglichkeiten für Ihre Adresse. Kostenlos und unverbindlich.

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