Förderung 2026: Was es für Photovoltaik, Speicher, Wärmepumpe und Wallbox wirklich gibt

Das Wichtigste auf einen Blick
- Photovoltaik und Speicher: keine Zuschüsse vom Bund, dafür 0 % Mehrwertsteuer, keine Einkommensteuer bis 30 kWp und 20 Jahre feste Einspeisevergütung, wenn die Anlage 2026 ans Netz geht.
- Einspeisevergütung ab 2027: soll für neue Anlagen wegfallen. Beschlossen ist das noch nicht.
- Wärmepumpe: 30 bis 70 % Zuschuss über die KfW, bei geringem Einkommen bis 80 %. Neue Regeln seit dem 21. Juli 2026.
- Wallbox: für Einfamilienhäuser keine Förderung, für Mehrparteienhäuser bis 1.500 Euro je Stellplatz.
- Regional: proKlima rund um Hannover, ein Darlehen in Bremen, ein Wärmepumpen-Zuschuss in Hamburg.
Photovoltaik: Die Förderung steckt in den Steuern
Seit 2023 gilt für Module, Wechselrichter und Speicher auf oder an Wohngebäuden der Nullsteuersatz (§ 12 Abs. 3 UStG). Bei einer Anlage für 20.000 Euro sind das 3.800 Euro Mehrwertsteuer, die Sie nicht zahlen. Bis 30 kWp gelten die Voraussetzungen ohne weiteren Nachweis als erfüllt. Speicher gehören dazu, auch wenn sie später nachgerüstet werden. Ab 5 kWh nutzbarer Kapazität unterstellt die Finanzverwaltung, dass sie Solarstrom speichern.
Dazu kommt die Einkommensteuer. Einnahmen aus Anlagen bis 30 kWp je Wohneinheit sind steuerfrei, insgesamt bis 100 kWp je Person (§ 3 Nr. 72 EStG). Wer nur so eine Anlage betreibt und die Kleinunternehmerregelung nutzt, muss sie nicht einmal beim Finanzamt anmelden.
Wichtig für die Kalkulation: Für Wallbox und Wärmepumpe gilt der Nullsteuersatz nicht. Dort fallen 19 % an.
Einspeisevergütung: was jetzt gilt und was 2027 kommen soll
Für Anlagen, die zwischen dem 1. August 2026 und dem 31. Januar 2027 in Betrieb gehen, zahlt der Netzbetreiber 20 Jahre lang:
- bis 10 kWp: 7,70 Cent je kWh bei Teileinspeisung, 12,22 Cent bei Volleinspeisung
- für den Anteil zwischen 10 und 40 kWp: 6,66 bzw. 10,24 Cent
Der Entwurf für das EEG 2027
Am 29. Juli 2026 hat das Bundeskabinett eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes beschlossen. Der Kern für Hausbesitzer: Neue kleine Anlagen sollen ab dem 1. Januar 2027 keine feste Vergütung über 20 Jahre mehr bekommen. Geplant ist stattdessen eine befristete Übergangszahlung. Wie hoch sie ausfällt und wie lange sie läuft, beschreiben Bundestag, Bundesregierung und Fachpresse bisher unterschiedlich. Außerdem sollen neue Dachanlagen dauerhaft höchstens 50 % ihrer Leistung einspeisen dürfen.
Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen, sollen ihre bisherigen Ansprüche behalten. Der Bundestag hat den Entwurf am 24. September 2026 in erster Lesung beraten. Bundestag, Bundesrat und EU-Kommission müssen noch zustimmen, Details können sich also ändern.
Was heißt das für Sie? Wer dieses Jahr noch ans Netz will, sollte die Zeit im Blick haben. Zwischen Auftrag und Inbetriebnahme liegen meist sechs bis zwölf Wochen, und das Tempo gibt der Netzbetreiber vor. Wer erst 2027 baut, sollte von Anfang an auf hohen Eigenverbrauch planen. Schon heute verdient eine Anlage ihr Geld vor allem dadurch, dass Sie weniger Strom kaufen: Jede selbst genutzte Kilowattstunde spart im Schnitt 37 Cent, eingespeist bringt sie 7,70 Cent.
Günstig finanzieren: KfW 270
Die KfW finanziert Photovoltaik und Speicher auch für Privatleute über das Programm 270 „Erneuerbare Energien – Standard“: bis zu 100 % der Kosten, Laufzeit bis 30 Jahre, bis zu fünf tilgungsfreie Anlaufjahre. Den Zins legt Ihre Hausbank je nach Bonität fest. In Bremen gibt es zusätzlich ein Darlehen der Bremer Aufbau-Bank für Solaranlage, Speicher und Lademöglichkeit.
Wärmepumpe: KfW 458 nach der Reform vom Juli 2026
Seit dem 21. Juli 2026 gelten für die Heizungsförderung neue Konditionen:
- Grundförderung: 30 %
- Klimageschwindigkeitsbonus: 16 % für selbstnutzende Eigentümer, die eine alte fossile Heizung ersetzen. Er sinkt ab dem 1. Februar 2027 alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte.
- Einkommensbonus: 40 % bis 30.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen, 30 % bis 40.000 Euro, 10 % bis 50.000 Euro. Lebt ein Kind unter 18 im Haushalt, steigen die Grenzen um 10.000 Euro.
- Effizienzbonus: entfallen.
Zusammen sind höchstens 70 % möglich, für Selbstnutzer mit niedrigem Einkommen bis 80 %. Förderfähig sind höchstens 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, der Zuschuss liegt also bei maximal 22.400 Euro. Auch dieser Höchstbetrag soll ab Februar 2027 halbjährlich um 750 Euro sinken. Den Antrag stellen Sie, bevor die Arbeiten beginnen.
Für das erste Quartal 2027 ist der nächste Umbau angekündigt: Die Grundförderung soll auf 15 % sinken, dafür soll es 15 % Bonus für Wärmepumpen aus europäischer Fertigung geben. Details und Starttermin stehen noch nicht fest.
Seit dem 29. Juli 2026 ersetzt außerdem das Gebäudemodernisierungsgesetz das bisherige Gebäudeenergiegesetz. Die Pflicht, beim Heizungstausch 65 % erneuerbare Energie zu nutzen, ist damit entfallen.
Photovoltaik und Wärmepumpe passen gut zusammen, weil die Wärmepumpe einen Teil des Solarstroms selbst verbraucht. Wann sich die Kombination rechnet, steht im Ratgeber Wärmepumpe und Photovoltaik kombinieren.
Wallbox: nur noch für Mehrparteienhäuser
Für Einfamilienhäuser gibt es keine Bundesförderung mehr, die KfW-Programme für private Ladestationen sind beendet. Seit dem 15. April 2026 fördert das Bundesverkehrsministerium Ladepunkte in Mehrparteienhäusern: bis zu 1.300 Euro je Stellplatz für die Vorverkabelung, 1.500 Euro mit Wallbox und 2.000 Euro für bidirektionale Ladepunkte. Antragsberechtigt sind Eigentümergemeinschaften, Vermieter und kleine Unternehmen, Anträge laufen bis zum 10. November 2026.
Indirekt sparen Sie über § 14a EnWG: Wallboxen und Wärmepumpen mit mehr als 4,2 kW bekommen reduzierte Netzentgelte, zum Beispiel als Pauschale von etwa 110 bis 190 Euro im Jahr. Mehr dazu im Ratgeber E-Auto mit Solarstrom laden.
Regionale Programme in Bremen, Niedersachsen und Hamburg
- Bremen: keine Zuschüsse für Photovoltaik oder Speicher. Die Bremer Aufbau-Bank bietet das Darlehen „Rund ums Haus“ mit einem tilgungsfreien Jahr.
- Niedersachsen: Die Speicherförderung der NBank ist seit 2021 ausgelaufen.
- Region Hannover: proKlima zahlt in Hannover, Hemmingen, Laatzen, Langenhagen, Ronnenberg und Seelze 100 Euro je kWp, wenn das Dach voll belegt wird, bei mindestens 2 kWp und höchstens 2.000 Euro. Wer mit der neuen Anlage auch ein Energiemanagement mit Speicher, Smart Meter, Steuerbox und dynamischem Tarif einrichtet, bekommt 500 Euro Bonus. Auch Wärmepumpen fördert proKlima.
- Hamburg: kein Zuschuss für Photovoltaik. Kombinieren Sie Solaranlage und Gründach, zahlt die IFB 50 Euro je Quadratmeter für die Unterkonstruktion, Anträge bis Ende 2026. Wärmepumpen fördert die IFB mit 20 %, höchstens 9.000 Euro. Ob sich das mit der KfW-Förderung kombinieren lässt, klären Sie bitte vor dem Antrag.
In welcher Reihenfolge Sie vorgehen
- Angebot einholen und prüfen lassen, welche Programme für Ihre Adresse gelten.
- Zuschüsse beantragen, bevor die Arbeiten beginnen. Bei den meisten Programmen ist das Voraussetzung.
- Finanzierung über die Hausbank klären, falls Sie einen Kredit brauchen.
- Nach der Montage: Eintrag ins Marktstammdatenregister innerhalb eines Monats. Solange er fehlt, hält der Netzbetreiber die Vergütung zurück.
Häufige Fragen
Gibt es 2026 noch Zuschüsse für eine Solaranlage?
Vom Bund nicht. Die Förderung läuft über Steuervorteile und die Einspeisevergütung. Regional gibt es einzelne Programme, in unserem Gebiet vor allem proKlima rund um Hannover.
Lohnt sich Photovoltaik ohne Einspeisevergütung?
Ja, wenn der Eigenverbrauch stimmt. Schon heute bringt eine eingespeiste Kilowattstunde nur 7,70 Cent, eine selbst genutzte spart im Schnitt 37 Cent. Wer ab 2027 baut, sollte Speicher, Wallbox oder Wärmepumpe gleich mit einplanen.
Zahle ich auf den Speicher Mehrwertsteuer?
Nein, Speicher fallen wie die Module unter den Nullsteuersatz, auch beim Nachrüsten.
Helfen Sie bei den Anträgen?
Wir sagen Ihnen im Beratungsgespräch, welche Programme für Ihre Adresse in Frage kommen, und liefern die technischen Angaben für den Antrag. Kurze Antworten finden Sie auch in unseren Fragen zu Kosten & Förderung.
Quellen
- Bundesnetzagentur: EEG-Fördersätze
- Deutscher Bundestag: Erste Lesung der EEG-Novelle (September 2026)
- Bundesregierung: Kabinettsbeschluss EEG-Novelle (29.07.2026)
- § 12 UStG und § 3 EStG
- KfW: Heizungsförderung für Privatpersonen (458)
- KfW: Erneuerbare Energien – Standard (270)
- Bundesregierung: Gebäudemodernisierungsgesetz
- Bundesverkehrsministerium: Laden im Mehrparteienhaus (April 2026)
- Bremer Aufbau-Bank: Rund ums Haus
- proKlima: Förderrichtlinie 2026
- IFB Hamburg: Wärmepumpen und Gründachförderung
- Bundesnetzagentur: Netzentgelte nach § 14a EnWG