FAQ · Installation

Von der Unterschrift bis zum ersten Solarstrom.

Wie lange die Montage dauert, welche Genehmigungen nötig sind und warum der Netzbetreiber oft länger braucht als unsere Monteure.

Ablauf & Dauer
Wie lange dauert es vom Auftrag bis zur fertigen Anlage?

Meist sechs bis zwölf Wochen. Die Montage selbst ist dabei der kürzeste Teil. Die meiste Zeit geht für die Abstimmung mit dem Netzbetreiber und den Zählerwechsel drauf, und das Tempo bestimmt der Netzbetreiber, nicht wir.

Wie lange sind die Monteure auf dem Dach?

Bei einem Einfamilienhaus meist ein bis zwei Tage. Kommen Speicher oder Wallbox dazu, planen wir die Elektroarbeiten im Haus mit ein. Den genauen Ablauf besprechen wir vorher mit Ihnen.

Braucht es für die Montage ein Gerüst?

Fast immer. Der Arbeitsschutz verlangt ab einer Absturzhöhe von mehr als zwei Metern eine Sicherung (Technische Regel ASR A2.1). Auf geneigten Dächern empfiehlt die Berufsgenossenschaft ein Dachfang- oder Solargerüst. Was bei Ihrem Haus nötig ist, steht im Angebot.

Muss ich während der Montage zu Hause sein?

Zum Start und zur Übergabe sollten Sie da sein. Dazwischen brauchen wir Zugang zu Technikraum und Zählerschrank. Wie Sie das lösen, klären wir vorher gemeinsam.

Genehmigung & Anmeldung
Brauche ich eine Baugenehmigung?

In Niedersachsen und Bremen in aller Regel nicht. Solaranlagen auf und an Dächern und Außenwänden sind dort verfahrensfrei (Niedersächsische Bauordnung, § 61 Bremische Landesbauordnung). Ausnahmen gibt es bei Hochhäusern und in Bremen in Gebieten mit örtlichen Gestaltungsvorschriften. Steht Ihr Haus unter Denkmalschutz, brauchen Sie eine Genehmigung der Denkmalbehörde. In Niedersachsen überwiegt dabei laut Denkmalschutzgesetz in der Regel das öffentliche Interesse an erneuerbaren Energien, in Bremen wird jeder Fall einzeln geprüft.

Muss ich die Anlage selbst beim Netzbetreiber anmelden?

Nein, das übernehmen wir. Für Anlagen bis 30 kW gilt seit 2025 ein vereinfachtes Verfahren: Der Netzbetreiber muss sich spätestens nach einem Monat mit dem Ergebnis seiner Prüfung melden. Tut er das nicht, darf die Anlage am vorhandenen Hausanschluss angeschlossen werden (§ 8 Abs. 7 EEG).

Was ist das Marktstammdatenregister?

Das Register der Bundesnetzagentur, in dem jede Solaranlage stehen muss, und zwar innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme. Ein Speicher wird dort gesondert eingetragen. Solange der Eintrag fehlt, hält der Netzbetreiber die Vergütung zurück. Wir kümmern uns um die Registrierung.

Zähler & Netz
Muss mein Zählerschrank erneuert werden?

Nicht immer, aber häufig bei älteren Häusern. Wird aus einem reinen Bezugsanschluss einer mit Einspeisung, muss der Zählerplatz den aktuellen Anschlussregeln des Netzbetreibers entsprechen. Alte Zählertafeln ohne geschlossenen Schrank dürfen dann nicht weiter genutzt werden. Die Verbraucherzentrale spricht von Mehrkosten bis zu mehreren tausend Euro. Wir sehen uns den Schrank beim Termin vor Ort an und schreiben einen nötigen Umbau ins Angebot.

Bekomme ich ein Smart Meter und was kostet das?

Bei Anlagen mit mehr als 7 kW ist ein intelligentes Messsystem mit Steuereinrichtung Pflicht. Den Einbau übernimmt der Messstellenbetreiber, der Sie spätestens drei Monate vorher informieren muss. Die Kosten sind gesetzlich gedeckelt: Bei einer Anlage über 7 bis 15 kW zahlen Sie höchstens 50 Euro im Jahr für das Messsystem, für die Steuereinrichtung höchstens weitere 50 Euro (§ 30 Messstellenbetriebsgesetz).

Warum darf meine neue Anlage nur 60 % einspeisen?

Das regelt das Solarspitzengesetz vom 25. Februar 2025. Solange Smart Meter und Steuerbox fehlen, dürfen neue Anlagen höchstens 60 % ihrer Modulleistung ins Netz abgeben. Die Grenze gilt für die Einspeisung, nicht für die Erzeugung. Was Sie mittags im Haus verbrauchen oder in den Speicher laden, zählt nicht mit.

Bereit für Ihre Anlage?

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